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Reklamationsordnung

Reklamationsordnung

Der Käufer ist verpflichtet, vor der Bestätigung der Übernahme der Lieferung vom Frachtführer zu prüfen, ob die Lieferung komplett ist und keine Zeichen von Beschädigung (insbesondere unversehrte Verpackung) aufweist. Es sind vor allem offensichtliche Beschädigungen, Löcher, Dellen, Schlagspuren etc. zu prüfen. Wird eine Beschädigung der Verpackung der Lieferung festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, ebenfalls die Ware auf eventuelle Beschädigung zu prüfen. Jede Beschädigung der Verpackung hat der Käufer dem Frachtführer zu melden und ist verpflichtet, einen Hinweis ins Übergabeprotokoll einzutragen (sog. Übernahme mit Vorbehalt), und zwar auch dann, wenn die Ware auf den ersten Blick nicht beschädigt ist. Sollte es offensichtlich sein, dass die Ware in der Verpackung beschädigt ist, empfehlen wir dem Käufer, die Ware nicht zu übernehmen und den Verkäufer über die eingetretene Situation zu informieren.
Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer sowie den Verkäufer über jede Beschädigung der Ware unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen ab der Warenübernahme. Für den während des Warentransports verursachten Schaden ist der Frachtführer verantwortlich.

Prüfung der Ware nach Übernahme

Der Käufer ist laut Gesetz verpflichtet, nach der Übernahme die Ware ohne unnötigen Verzug zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen.
Gibt der Käufer die Ware zurück, sollte die Ware dem Zustand entsprechen, in welchem sie an ihn geliefert wurde. Die Ware sollte also keine Zeichen von Benutzung oder Verschleiß aufweisen, sämtliches Verpackungsmaterial, Etiketten, Anleitungen etc. sind zurückzusenden, und zwar in dem Zustand, in welchem sie an den Käufer geliefert wurden.

Rechte aus mangelhafter Leistung

Springfree Trampoline Ltd. und ihr autorisiertes Verkäufernetz haften dafür, dass die Springfree-Produkte ohne Materialmängel und in der Verarbeitung für üblichen Freizeiteinsatz im Rahmen der Familie (keine kommerzielle Nutzung) geliefert werden. Der Verkäufer gewährt für das gesamte Trampolin bei seiner üblichen Nutzung eine verlängerte Garantiezeit von 10 Jahren. Für das Zubehör wie z. B. Treppe, Basketballkorb oder Plane (nachfolgend nur noch das „Zubehörsortiment“ genannt) gewährt der Verkäufer eine Garantiezeit von 24 Monaten ab Warenübernahme. Der Käufer ist also berechtigt, seine Rechte aus mangelhafter Leistung bei Mängeln geltend zu machen, die beim Trampolin innerhalb von 10 Jahren ab dessen Übernahme und beim Zubehörsortiment innerhalb von 24 Monaten ab Warenübernahme auftreten. Die Garantie bezieht sich lediglich auf Mängel mit Produktionscharakter. Die Garantie bezieht sich nicht auf Mängel, die auf den üblichen Verschleiß (z. B. verschlissene Nähte), unsachgemäße Nutzung, Verbrennung, Zerschneiden oder Reißen zurückzuführen sind. Die Garantie bezieht sich nicht auf Mängel, die bei der Montage bzw. Demontage auftraten, soweit die Montageanleitung nicht beachtet wurde. Die Garantie betreffend den Metallrahmen des Trampolins bezieht sich nicht auf Oberflächenkorrosion. Sollten bei der gelieferten Ware Mängel auftreten, ist der Käufer berechtigt, auch die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, wenn es in Bezug auf den Charakter des Mangels nicht unangemessen ist. Sollte jedoch der Mangel nur einen Bauteil der Sache betreffen (d. h. dass nur ein bestimmtes Teil des Trampolins mangelhaft ist), kann der Käufer nur den Umtausch dieses Bauteiles (d. h. des mangelhaften Teils) verlangen. Der Käufer hat kein Recht aus mangelhafter Leistung, wenn er vor der Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursachte. Die Mängelrechte werden beim Verkäufer, bei dem die Sache gekauft wurde, bzw. bei der mit der Durchführung der Reparatur beauftragten Person, wenn diese Person in der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers aufgeführt ist, geltend gemacht. Wird der Käufer das Recht aus mangelhafter Leistung geltend machen, bestätigt ihm der Verkäufer schriftlich, wann der Käufer das Recht aus mangelhafter Leistung geltend gemacht hatte sowie die Durchführung der Reparatur und deren Dauer.
Sämtliche Reklamationen betreffend ein geliefertes und unbenutztes Produkt (wie z. B. fehlende Teile, zerrissenes Netz etc.) sind innerhalb von 2 Tagen ab Produktkauf zu melden. Die nach dieser Frist gemeldeten Reklamationen können abgelehnt werden.

Springfree Trampoline Ltd. und ihr autorisiertes Verkäufernetz haften nicht und sind nicht verantwortlich für andere, direkte oder indirekte Schäden am Leib und Vermögen sowie für Einkommen- oder sonstige wirtschaftliche Verluste, egal auf welche Art und Weise diese aus dem Benutzen und Betreiben des Trampolins resultieren.

Vorgehensweise bei der Warenreklamation und -rückgabe

Jede Rückgabe des Produkts muss im Vorfeld genehmigt werden. Es ist daher zwingend notwendig, den komplett ausgefüllten Garantieschein an die E-Mail-Adresse springfree@jumpsafe. zu senden. Der Käufer erhält dann ohne unnötigen Verzug eine Bestätigung über den Empfang der Reklamation.

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